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Staatsduma billigt Gesetz zur Bienenzucht

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Staatsduma billigt Gesetz zur Bienenzucht

Die Staatsduma verabschiedete ein Gesetz über die Bienenzucht, das die Mechanismen der staatlichen Unterstützung definiert, Methoden des Kampfes gegen gefälschte Produkte und Wege zum Schutz der Insekten vor Pestiziden festlegt.

Laut dem Dokument sind die landwirtschaftlichen Produzenten verpflichtet, die Besitzer von Bienenstöcken und die Bevölkerung im Umkreis von 7 km über den Einsatz von Pestiziden oder anderen Chemikalien zur Pflanzenbehandlung mindestens drei Tage im Voraus zu informieren. Dies kann durch Radio, Zeitungen, elektronische und andere Kommunikationsmittel geschehen. Es ist obligatorisch, die Eigenschaften der Präparate anzugeben, damit die Imker den genauen Zeitraum der Isolierung der Bienen kennen.

Ursprünglich wollte der Gesetzgeber die Pestizide und Agrarchemikalien der ersten Klasse für die Behandlung von Pflanzen, die von Bienen bestäubt werden, komplett verbieten, entschied sich aber schließlich für eine Aufweichung dieser Forderung.

Gleichzeitig verbietet das Gesetz die Verwendung von Medikamenten für Bienen, die nicht beim Staat registriert sind. Jeder Bienenstand muss einen Veterinär- und Gesundheitspass besitzen. Honig und daraus hergestellte Produkte dürfen nur unter Einhaltung der technischen Vorschriften produziert und verkauft werden. Das Gesetz verbietet nun Einzelpersonen und Firmen, Bienenstöcke mit nicht-traditionellen Bienen näher als 25 Kilometer von Zuchtbienenständen zu halten.

Das Dokument schreibt auch einen Unterstützungsmechanismus für Imker durch die staatlichen und lokalen Behörden vor.

Hergestellt in Russland // Made in Russia.

Autorin: Ksenia Gustova

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