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Gesetz zur Erleichterung des Zugangs von KMU zum Unternehmertum in der Arktis genehmigt

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Gesetz zur Erleichterung des Zugangs von KMU zum Unternehmertum in der Arktis genehmigt

Die Staatsduma verabschiedete ein Gesetz, das kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zur unternehmerischen Tätigkeit in der arktischen Zone des Landes erleichtert, wenn sie bestimmte Arten der wirtschaftlichen Tätigkeit ausüben sollen.

Das Gesetz legt fest, dass kleine und mittelständische Unternehmen, die in der Arktischen Zone Russlands ansässig werden wollen, von den Anforderungen an Kapitalinvestitionen für die Schaffung (Bau) oder Modernisierung (Umbau) von Immobilien befreit sind.

So legt das Dokument fest, dass die Liste der wirtschaftlichen Aktivitäten, die nicht Gegenstand von Kapitalinvestitionen Anforderungen sind, die Regierung fest.

Außerdem legt das Gesetz die Kriterien für die Erlangung des Status eines Bewohners der arktischen Zone fest. So kann die geplante Tätigkeit eines Unternehmers nicht nur auf dem Territorium einer, sondern auch mehrerer Gemeinden, die zur Onshore-Arktis gehören, ausgeübt werden, sofern eine dieser Gemeinden der Ort ihrer staatlichen Registrierung ist.

Für kleine und mittlere Unternehmen werden bei der Bestimmung der Höhe der getätigten und geplanten Investitionen die Kosten für den Erwerb von Maschinen, Anlagen und Produktionsmitteln berücksichtigt, die nicht weniger als 1 Mio. Rubel betragen sollten.

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Autorin: Ksenia Gustowa

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