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Ein Gesetzentwurf zur Unterbindung des Verkaufs von Tieren in Zoohandlungen wurde der Staatsduma vorgelegt

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Ein Gesetzentwurf zur Unterbindung des Verkaufs von Tieren in Zoohandlungen wurde der Staatsduma vorgelegt

Ein Gesetzentwurf, der den Handel mit Tieren in Tierhandlungen und auf Vogelmärkten verbietet, wurde der russischen Staatsduma zur Prüfung vorgelegt. Die Idee wurde von Wladimir Burmatow, Leiter des Duma-Ausschusses für Ökologie und Umweltschutz, initiiert, schreibt TASS.

Vorgeschlagen wird eine Änderung des Gesetzes über den verantwortungsvollen Umgang mit Tieren. Burmatov schlägt vor, gesetzlich festzulegen, dass die Orte, an denen Tiere verkauft werden, den von einem autorisierten föderalen Exekutivorgan festgelegten Anforderungen entsprechen müssen. Wie der Abgeordnete bereits erläuterte, würde die Festlegung von Anforderungen an Orte für den Verkauf von Tieren effektiv ein Verbot des Handels in Tierhandlungen und auf Geflügelmärkten bedeuten, wo Tiere unter "abscheulichen Bedingungen" gehalten werden.

Heute gibt es in Russland keine festgelegten Anforderungen für Orte, an denen Tiere verkauft werden, und infolgedessen werden sie in Tierhandlungen und auf Märkten "unter beengten Bedingungen, ohne angemessene tierärztliche Versorgung und Betreuung, ohne normales Futter, ohne die Möglichkeit, sich zu bewegen und Kontakte zu knüpfen, und unter Verletzung von Hygienestandards" gehalten, erklärte der Abgeordnete.

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Autorin: Karina Kamalowa


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