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Staatsduma erlaubt Bauern und Privatunternehmern die Herstellung von Champagner und Wein

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Staatsduma erlaubt Bauern und Privatunternehmern die Herstellung von Champagner und Wein

Russische Landwirte und Einzelunternehmer (PE) können künftig Weine und Champagner mit geschützter Herkunftsbezeichnung herstellen. Das entsprechende Gesetz wurde am Mittwoch in der Staatsduma verabschiedet.

Es handelt sich um ein Dokument, das die Produktion von inländischen Weinprodukten regelt. Es klärt und definiert neue Begriffe im Bereich der Weinherstellung, führt zum Beispiel die Definition des russischen Cognacs ein.

Darüber hinaus erlaubt der Gesetzentwurf landwirtschaftlichen Betrieben und privaten Unternehmern, Wein und Champagner mit geschützter Herkunftsbezeichnung herzustellen. Um diese Tätigkeiten ausüben zu können, müssen diese Landwirte mehrere Bedingungen erfüllen. Zum Beispiel werden sie nur in stationären Produktionsstätten an den Orten, an denen alkoholische Getränke hergestellt werden, Produkte im Einzelhandel verkaufen können.

Laut der Erläuterung soll das Dokument die Entwicklung des heimischen Weinbaus und der Weinherstellung anregen.

Hergestellt in Russland // Made in Russia

Autorin: Ksenia Gustowa

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