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Genehmigungen für die Ausfuhr von nichtkulturellen Gütern können auf einer beschleunigten Basis erhalten werden.

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Das Kulturministerium der Russischen Föderation hat neue Regeln für die Erteilung von Genehmigungen für die Ausfuhr von Objekten, die nicht zum Kulturgut gehören, aus Russland genehmigt. Solche Dokumente können nun in einem beschleunigten Modus erhalten werden.

Im Jahr 2016 begannen die territorialen Organe des Kulturministeriums damit, Zertifikate für Exporteure auszustellen, die für die Ausfuhr von Kulturgütern außerhalb der Russischen Föderation keine Genehmigung mehr benötigen. Die Bescheinigung wird innerhalb von fünf Arbeitstagen nach dem Datum, an dem der Unternehmer die Ergebnisse der speziellen Expertise vorlegt, ausgestellt.

"Diese Norm zielt darauf ab, den Export von Gütern zu unterstützen, die kein Kulturgut sind, z.B. massenhaft hergestellte Volkskunst und Kunsthandwerk, einschließlich derer, die unter Verwendung von Fernhandelsinstrumenten über die Grenze verbracht werden, - kommentierte die Neuerung Nikolai Schapilow, stellvertretender Leiter der Arbeitsgruppe der Agentur für strategische Initiativen "Unterstützung des Zugangs zu ausländischen Märkten und Exportunterstützung". - Die Verkürzung der Zeit der Zusammenarbeit mit dem Kulturministerium verkürzt auch die Gesamtzeit der grenzüberschreitenden Operation selbst, erhöht die Wettbewerbsfähigkeit unserer Exporteure durch Flexibilität und schnellere Erfüllung der Verpflichtungen aus den Exportverträgen.

Das Gesetz der Russischen Föderation N 4804-1 vom 15. April 1993 "Über die Aus- und Einfuhr von Kulturgut" definiert, dass der Begriff "Kulturgut" eine ganze Liste von Objekten umfasst, die mit historischen Ereignissen im Leben der Völker, der Entwicklung von Gesellschaft und Staat, der Geschichte von Wissenschaft und Technik in Verbindung stehen. Auch künstlerisches Eigentum ist in dieser Liste enthalten. Das Kulturministerium ist für die Erstellung einer Liste der nach dem Gesetz zur Ausfuhr zugelassenen Kulturgüter und der Wertgegenstände, die das Land nicht verlassen dürfen, zuständig. In den allermeisten Fällen kann Kulturgut, das vor mehr als 100 Jahren geschaffen wurde, nicht exportiert werden.

Die Entscheidung, ob ein Objekt zu einem Kulturgut gehört, wird nach einer besonderen Prüfung getroffen. Wenn sie bestätigt, dass das Objekt von kulturellem Wert ist, muss die ausführende Einrichtung ein Zertifikat für die Ausfuhr des Kulturgutes aus dem Gebiet der Russischen Föderation erhalten. Andernfalls ist die Erstellung einer solchen Bescheinigung nicht erforderlich, und das Kulturministerium stellt die entsprechende Bescheinigung aus. In großen Städten dauerte die Vorbereitung solcher Zertifikate für die Abteilungen des Kulturministeriums 10 Arbeitstage.

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