Der Föderale Steuerdienst hat ein Portal für die Entgegennahme von Anträgen auf Subventionen für Unternehmer eingerichtet
Der Föderale Steuerdienst hat ein Portal eingerichtet, das Unternehmern dabei helfen soll, herauszufinden, ob sie Anspruch auf einen Zuschuss haben und staatliche Beihilfen zu beantragen.
Unternehmen und Einzelunternehmer, die am 10. Juli 2021 in das KMU-Register eingetragen waren oder am 1. Juli eine sozial orientierte gemeinnützige Organisation waren, können die Subvention erhalten. Außerdem müssen sie in die Liste der betroffenen Branchen auf OKVED aufgenommen sein und dürfen keine Schulden für Steuern und Versicherungsprämien haben, die 3.000 Rubel übersteigen.
Es wird darauf hingewiesen, dass Organisationen, die sich in Liquidation oder Konkurs befinden oder für die ein Beschluss über den bevorstehenden Ausschluss aus dem einheitlichen staatlichen Register juristischer Personen vorliegt, keine Subventionen erhalten können. Auch Einzelunternehmer, die ihre Tätigkeit eingestellt haben, aus dem Register gestrichen wurden oder gegen die ein Beschluss über den drohenden Ausschluss aus dem Einheitlichen Staatlichen Register juristischer Personen vorliegt, haben keinen Anspruch darauf.
Der Zuschuss wird nach der folgenden Formel berechnet: "12.792 x die Anzahl der Beschäftigten im Juni 2021", für Einzelunternehmer - nach derselben Formel unter Hinzufügung eines weiteren Beschäftigten. Wenn der Einzelunternehmer keine Mitarbeiter hat, beträgt der Zuschuss 12.792 Rubel.
Anträge werden vom 1. November bis zum 15. Dezember entgegengenommen. Sie werden innerhalb von fünf Arbeitstagen geprüft, woraufhin der Föderale Steuerdienst den Zuschuss berechnet und das Föderale Schatzamt die Zahlung innerhalb von drei Tagen vornimmt.
Hergestellt in Russland / Made in Russia
Autorin: Maria Buzanakova